Team und Konzept des Gemeinsamen Lernens


Informationen zu unserer Arbeit


Unser Team

In den letzten Jahren ist das Team des Gemeinsamen Lernens an der Irisschule in Münster stetig gewachsen. Im vergangenen wie auch im aktuellen Schuljahr 2018/19 arbeiteten bzw. arbeiten insgesamt 16 Lehrkräfte der Irisschule in diesem Team.

Das GL-Team der Irisschule:
hinten von links: Thorsten Fischer, Evi Altholtmann, Yvonne Meyer, Edgar Raufeisen

Mitte von links: Céline Schröder, Claudia Hombergs, Elisabeth Hordt, Dorothee Holze, Christina Woelke, Anne Dopheide

vorne von links: Laura Feldhaus, Gisela Albers, Annette Kolbert, Ralph Posingies, Anne Lutter

nicht auf dem Foto: Claudia Gödde, Judith Schulz, Matthias Paschedag, Stefan Wewel


All unsere Lehrkräfte im Team des Gemeinsamen Lernens sind im Bereich der Sonder- bzw. Förderschulpädagogik ausgebildet und u.a. auf den Förderschwerpunkt Sehen (Blinden- und Sehbehindertenpädagogik) spezialisiert.

Aktuell werden über 130 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen von uns im Gemeinsamen Lernen begleitet, beraten und unterstützt.


Wege zum Gemeinsamen Lernen

Wenn bei einem Kind sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen festgestellt ist, findet die sonderpädagogische Unterstützung in der Regel an der allgemeinen Schule statt. Genauere Informationen hierzu sind im aktuellen Schulgesetz von NRW unter § 20 nachzulesen.

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Unser Arbeitsfeld

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeine Schule wohnortnah besuchen und Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen haben, werden von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sehen begleitet, beraten und unterstützt. Solch ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf wird bei jenen Kindern und Jugendlichen festgestellt, bei denen eine Sehbeeinträchtigung – dies umfasst auch verschiedenste Ausprägungsformen von (zerebral bedingten) visuellen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen – oder Blindheit vorliegt.

Die Beratung erhalten aber natürlich nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch deren jeweilige Lebens- und Schulumfelder, so dass zudem Eltern und Lehrkräfte vor Ort eine Unterstützung bezogen auf alle Belange, die sich direkt und indirekt aus der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit ergeben, erhalten.

Der Vorteil einer wohnortnahen Beschulung liegt einerseits im Wegfall evtl. langer Anfahrtswege an die Irisschule in Münster, andererseits im Kontakt zu Gleichaltrigen vor Ort. Den Aufbau und Erhalt eines solchen sozialen Netzwerkes in der direkten Lern- und Wohnumgebung eines jeden Kindes und Jugendlichen erachten wir als besonders wichtig für die soziale und emotionale Entwicklung eines Heranwachsenden. Dies wird durch die Beschulung vor Ort ermöglicht, unterstützt und gefördert.

Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit können bei entsprechender Eignung alle Schulformen besuchen:

  • Grundschulen
  • Hauptschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen
  • Sekundarschulen
  • Berufsbildende Schulen
  • Private Ersatzschulen
  • Förderschulen (nur Beratung)

Neben den Aufgabenfeldern der Begleitung, Beratung und Unterstützung bieten wir als Team des Gemeinsamen Lernens ein abwechslungsreiches und spezielles Kursprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte vor Ort an. Dabei stehen die Bedürfnisse genannter Personen im Mittelpunkt.

Ziel unseres Kursprogramms für die Schülerinnen und Schüler ist es, den so wichtigen Peergroup-Austausch bezogen auf die Sehbeeinträchtigung und Blindheit – eingebettet in gemeinsame Aktionen – zu ermöglichen sowie sehbeeinträchtigten- und blindenspezifische Inhalte im Hinblick auf die so genannten Grundlegenden Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen zu vermitteln und zu fördern.

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Einzugsbereich

Die Lehrkräfte der Irisschule sind für all diejenigen Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit im Gemeinsamen Lernen zuständig, die im entsprechenden Einzugsbereich innerhalb der Bezirksregierung Münster unterrichtet werden.

Dieser Einzugsbereich reicht im Norden bis nach Hopsten, der westliche Zipfel wird durch Ennigerloh markiert, im Süden bildet Selm die Grenze und im Westen geht der Einzugsbereich bis zur niederländischen Grenze nach Isselburg raus.

Einen Überblick über den Einzugsbereich der Irisschule gibt Ihnen der gelbe Bereich in der folgenden Grafik:

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Konzept

Das Gemeinsame Lernen im Förderschwerpunkt Sehen ist die sonderpädagogische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit an allgemeinen Schulen. Dabei steht die schulische und soziale Integration im wohnortnahen Umfeld im Vordergrund.

Die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit wird durch die Irisschule seit fast 50 Jahren durchgeführt.

Für mehr Informationen können Sie nachfolgend unser Konzept des Gemeinsamen Lernens herunterladen:

GL-Konzept der Irisschule

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