Kursprogramm


Informationen zu unserem Kursprogramm 2025/26



Allgemeine Informationen zum Kursprogramm

In langer Tradition gibt es an der Irisschule Kurse für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

Diese Kurse des Kursprogramms für blinde und sehbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler (auch mit CVI (Cerebral Visual Impairment)) im Gemeinsamen Lernen dienen dem Austausch von Erfahrungen unter Gleichbetroffenen, zur Förderung von Freundschaften untereinander und zur Vermittlung besonderer Lerninhalte der "Grundlegenden Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen". Sie sind ein Katalog hinsichtlich besonderer Entwicklungs- und Lernziele , spezifischer Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Blindheit, Sehbeeinträchtigung oder CVI und sind eine notwendige Ergänzung der allgemeinen schulischen Lehr- und Bildungspläne.

Die folgenden Bereiche sind Bestandteil der "Grundlegenden Kompetenzen":

  • Kompensatorischer Zugang (Schulisches Lernen, Konzentration)
  • Sensorische Fähigkeiten
  • Hilfsmittel
  • Orientierung und Mobilität (O&M)
  • Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF)
  • Soziale Beziehungen
  • Freizeit und Erholung
  • Berufsorientierung
  • Selbstbestimmung
  • Eigene Beeinträchtigung des Sehens

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Kursangebote

Unsere Kurse im Jahr 2026

Schüler:innen

Kurs Datum Kurs-Titel Anklicken:
Die Kursvorstellung wird angezeigt.
Kompetenzen
S1 12.09.2026 Torball  
S2 14.11.2026 Torball  
S3 05.12.2026 Torball  
S4 09.01.2027 Torball  
S5 30.01.2027 Torball  
S6 14.10.2026 Fühl mal wer da schnauft! – Ganz nah dran im Tierpark Hamm  
S8 20.11.2026 Kochkurs und Abendprogramm  
S9 19.01.2027 Bouldern  
S10 23.01.2027 Blue Bots 2.1  
S11 12.02.2027 Zeichnen mit dem iPad  
S12 16.03.2027 Wie komme ich da denn hin…?“ - Selbstständig unterwegs mit Bus und Bahn  
S13  

 

 

S14      
S15      
S16      
S17      
S18      
S19      
S20      
S20      

Eltern

Kurs Datum Kurs-Titel                                                                                                             Kompetenzen
E1  

                                    

 
E2      
E3      
E4      

Lehrer:innen und begleitende Inklusionskräfte

Kurs Datum Kurs-Titel                                                                                 Kompetenzen
L1 01.10.2026 Sportunterricht mit sehbeeinträchtigten oder blinden Schülerinnen und Schülern an der Allgemeinen Schule  
L2                                    
L3      
L4      
L5      

 

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An- und Abfahrt

Die An- und Abfahrt für die Kurse ist von den Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften  eigenständig zu organisieren.

Für Schülerinnen und Schüler kann aber so manche Anfahrt mit Bus und Bahn sehr zeitaufwendig sein . Es kann auch andere schwerwiegende Gründe geben, die einen Teilnahmewunsch unerfüllt lassen. Mit der GL-Lehrkraft kann in diesen Fällen eine individuelle Lösung besprochen werden. Wichtig ist ein frühzeitiges Gespräch vor dem Kurs. Auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterstützt solche individuellen Lösungen zur Kursteilnahme und übernimmt die Organisation und Kosten der An- und Abreise zum Kurs, wenn eine eigenständige Anreise nicht möglich ist. 

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Teilnahme und Genehmigung

Die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen werden an einer wohnortnahen Schule unterrichtet. Die Schulleitung dieser Schule muss den entsprechenden Kurs als schulische Veranstaltung anerkennen und genehmigen. Dies ist für den Versicherungsschutz während der An- und Abfahrt unerlässlich. Das Formular „Teilnahmegenehmigung“ ist am Ende dieser Seite verlinkt. Die Teilnahme an Kursen während des regulären Unterrichtes ist in der GL-Schule vor der Kurs-Anmeldung abzustimmen.

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Anmeldung

Ein Kurs ist interessant – ich möchte mich anmelden:

Die Anmeldung erfolgt über unser Anmeldeformular:

>>Hier geht es zu unserem Anmeldeformular<<

Die Anmeldung gelingt nicht? Bitten Sie die begleitende GL-Lehrkraft der Irisschule um Unterstützung. Diese rät möglicherweise zu einem bestimmten Kurs, um wichtige individuelle Lern- und Entwicklungsziele der Schülerinnen oder des Schülers in den Blick zu nehmen.

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Kosten

Grundsätzlich bemühen wir uns, die entstehenden Kurskosten durch finanzielle Mittel der Irisschule Münster oder des „Vereins zur Förderung Sehgeschädigter der Irisschule Münster e.V.“ zu decken. Leider ist dies nicht immer bzw. in vollem Umfang realisierbar.

Für die Teilnahme an einem Kurs wird deshalb ein Kostenbeitrag von 5 € erhoben. Bei einzelnen Kursen können höhere Kosten entstehen. Diese sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen.

Kosten können auch über die Münsterlandkarte oder andere Sozialkarten beantragt werden und so einen Teilnahmewunsch wahr werden lassen. Die Beantragung kann mit der Lehrkraft der Irisschule besprochen werden. Wichtig ist ein frühzeitiges Gespräch vor dem Kurs.

Einige der angebotenen Kurse wären ohne die finanzielle Unterstützung des Fördervereins nur schwer oder gar nicht realisierbar.

Sie können unsere Kursprogramm-Arbeit durch eine Spende unterstützen:

Empfänger:                  Verein zur Förderung Sehgeschädigter der Irisschule Münster e.V.

Kreditinstitut:             Sparkasse Münsterland Ost

IBAN:                             DE81 4005 0150 0014 0009 39

BIC-/SWIFT-Code:       WELADED1MST

Verwendungszweck: Kursprogramm der Irisschule Münster

Dieses Konto ist nur für Spenden vorgesehen. Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden in einer Einladung über die richtige Bankverbindung zum Überweisen der Kurskosten informiert.

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Feedback

Über eine Rückmeldung von euch bzw. Ihnen freut sich das Kursprogramm-Team. Ideen, Wünsche, Anregungen oder Kritik zum Kursprogramm nehmen wir gerne unter folgender E-Mail-Adresse entgegen:
mail.kursprogramm@lwl-irisschule.de

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Downloads zum Kursprogramm

Grundlegende Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen

Teilnahmegenehmigung

Erklärung zur Gesundheit

Nutzung von audio-visuellen Medien

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