Frühförderung - Unser Kind sieht nicht (richtig)
Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbeeinträchtigte Kinder in der Stadt Münster, den Kreisen Coesfeld, Steinfurt Borken und Teilen der Kreise Unna und Warendorf
Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbeeinträchtigte Kinder in der Stadt Münster, den Kreisen Coesfeld, Steinfurt Borken und Teilen der Kreise Unna und Warendorf
Wir beraten und begleiten Familien mit sehbeeinträchtigten, blinden sowie komplex beeinträchtigten Kindern mit einer Sehbeeinträchtigung vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt.
Für die Eltern entstehen keine Kosten.
Sie können sich auch dann an uns wenden, wenn Sie noch unsicher sind, ob bei Ihrem Kind eine Sehbeeinträchtigung vorliegt. Im Interesse Ihres Kindes: Nutzen Sie diese Möglichkeit.
Sehbeeinträchtigung und Blindheit können sich störend auf die weitere Entwicklung des Kindes auswirken.
Sehbeeinträchtigte Kinder brauchen daher fachkundige Unterstützung zur freien Entfaltung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Die Frühförderstelle der Irisschule kann Ihnen diese spezielle wie individuelle Unterstützung anbieten.
Die Frühförderung erfolgt durch regelmäßige Termine im Elternhaus oder im Kindergarten.
In den ersten Lebensjahren werden wichtige Weichen für die gesamte Entwicklung gestellt. Eine Förderung ist bereits ab dem dritten Lebensmonat möglich.
Je frühzeitiger sehbeeinträchtigte Kinder eine gezielte Förderung erfahren, umso größer ist die Chance, die Entwicklung in vielen Bereichen zu unterstützen oder Entwicklungsstörungen bzw. Entwicklungsverzögerungen durch geeignete individuell abgestimmte Fördermaßnahmen günstig zu beeinflussen.
Für die ganz Kleinen (vor dem Besuch des Kindergartens) findet 1x monatlich die Spielgruppe in den Räumen der Irisschule statt.
Im Jahr vor der Einschulung können die Kinder an einer Vorschulgruppe teilnehmen, um auf den Schulbesuch gut vorbereitet zu sein.
Pädagogische Frühförderung für sehbeeinträchtigte Kinder bietet die Irisschule in Münster und den Kreisen Coesfeld, Steinfurt, Borken, Unna und Warendorf an.
Nach telefonischer Vereinbarung laden wir Sie und Ihr Kind zu einem ersten Gespräch in die Beratungsstelle der Irisschule ein. Dort stehen Ihnen Kolleginnen für Ihre ersten Fragen zur Verfügung.
Wird ein Förderbedarf festgestellt, stellen Sie mit unserer Unterstützung einen Antrag auf Frühförderung, so dass nach kurzer Zeit die Frühförderung beginnen kann.
Bitte bringen Sie eine Diagnose Ihres Augenarztes oder Ihrer Augenklinik mit.
Sie erhalten seitens der Irisschule Beratung und Informationen in allen Fragen, die mit der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit ihres Kindes zu tun haben.
Hier können Sie unser Informationsblatt mit Tipps für Eltern sehbeeinträchtigter Kinder herunterladen.
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