Einschulung / AO-SF


Informationen zur Neustrukturierung der Feststellungsverfahren nach AO-SF ab Schuljahr 2025/ 2026

In den Bezirken Arnsberg und Münster werden veränderte und vereinheitlichende Verfahrensweisen und inhaltliche Standardisierungen zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF erprobt. Diese betreffen sowohl die Beantragung eines Feststellungsverfahrens als auch sich anschließende schulaufsichtliche Verfahrensschritte. Schulen und Schulaufsichtsbehörden in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster werden zu diesem Zweck und zur Unterstützung ihrer Arbeit verbindliche standardisierte Vorlagen und Formblätter zur Verfügung gestellt.

Ziele der Pilotierung

  • Insbesondere Erhöhung der Qualität von Feststellungsverfahren durch eine landesweit einheitliche Standardisierung,
  • Stärkung der Transparenz für die Erziehungsberechtigten,
  • Entlastung der Schulen und Schulaufsichtsbehörden im Verfahrensprozess,
  • Erprobung der Expertisestellen bei den Bezirksregierungen,
  • Erprobung eines digital unterstützten datenschutzkonformen Verfahrens und
  • Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Feststellungsverfahren.

Weitere Informationen zum Ablauf des neuen Verfahrens bekommen Sie über diesen Link:

Fragen und Antworten zur Pilotierung der Neustrukturierung des AO-SF Verfahrens | Bildungsportal NRW

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